Reinkarnation - eine urchristliche Lehre

- 13 - "Paulus lehrt auf das Bestimmteste, daß der Tod eine Folge der Sünde Adams ist. Röm. 5, 12: 'Durch einen Menschen ist die Sünde in die Welt gekommen und durch die Sünde der Tod, und so ist der Tod auf alle Menschen übergegangen, weil alle gesündigt haben . . .' Für den Gerechtfertigten verliert der Tod den Strafcharakter und wird zur bloßen Sündenfolge. Für Christus und Maria wird der Tod wegen ihrer Freiheit von der Erbsünde weder Sündenstrafe noch bloße Sündenfolge. Mit Rücksicht auf die Eigenart der menschlichen Natur war der Tod für sie jedoch natürlich." (Ott S. 564) Die Häufung des Begriffes "Tod" erfordert eine genauere Untersuchung, was darunter zu verstehen ist, denn so wie die Begriffe hier verwendet sind, wird der Zusammenhang unsinnig: Christus und Maria unterliegen nicht der Erbsünde, also gibt es für sie keinen Tod. Sterben sie trotzdem, so kann "Tod" nicht gleichbedeutend mit "Sterben" sein. Die Lösung der Frage liefert Christus selbst: Joh. 11, 25f: ". . . Ich bin die Auferstehung und das Leben. Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er gestorben ist, und jeder, der lebt und an mich glaubt, wird nicht sterben in Ewigkeit." Demnach bedeutet "Leben" Glaube an Christus, "Tod" dagegen Unglaube, Trennung von Gott, Leben in der Gottesferne. Die Toten sind also im biblischen Sinne nicht die Verstorbenen, sondern die Gottfernen. Dies geht besonders klar aus folgender Bibelstelle hervor: 1. Kor. 15, 25-26: "Als letzter Feind wird vernichtet werden der Tod." Hier ist mit "Tod" offensichtlich Luzifer gemeint, der letzte der geistig Toten, derer, die von Gott abgefallen sind. (Auch jener wird einst zu Gott zurückkehren, womit die Feindschaft vernichtet wird.) In die gleiche Richtung weist Apg. 2, 24: "Ihn (= Christus) hat Gott auferweckt, indem er die Wehen des Todes löste; denn unmöglich war es, daß er festgehalten wurde von ihm." Sterben und Tod sind also Begriffe, deren unterschiedliche Sinngebung beachtet werden muß. Während die Notwendigkeit des Sterbens, ohne persönliche Schuld, durch den Schöpfer schon bei jeder menschlichen Geburt festliegt, so gewinnt der Zeitpunkt des Todes nach einer "gesicherten Lehrmeinung" der Kirche besondere Bedeutung, denn "mit dem Eintritt des Todes hört die Zeit des Verdienens und die Möglichkeit der Bekehrung auf." (Ott S. 564) Die für jene Behauptung angegebenen Schriftstellen16 bezeugen zwar für die Zeit nach dem Erdenleben eine Zeit ohne Wirkungsmöglichkeit und ein Gericht für die Seele. Von einer Endgültigkeit dieses Zustandes muß man jedoch nicht zwingend ausgehen, im Gegenteil: Wenn es heißt: Joh. 9, 4: "Wir müssen die Werke dessen, der mich sandte, vollbringen, solange es Tag ist; es kommt die Nacht, da niemand zu wirken vermag." Dann kann man auch folgern, daß nach jeder Nacht auch wieder ein Tag und wieder eine Nacht im gewohnten Wechsel kommt. Die Kirche lehrt jedoch strikt: 16 Mt. 25, 34ff.: Christus als Weltenrichter, Lk. 16, 26: die Kluft zwischen dem reichen Prasser und dem armen Lazarus im Jenseits, Joh. 9, 4: "wir müssen die Werke dessen, der mich sandte, vollbringen, solange es Tag ist; es kommt die Nacht, da niemand zu wirken vermag."

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