Reinkarnation - eine urchristliche Lehre

- 7 - 2. Die Erbsünde oder der Abfall des Menschen von der Übernatur Obwohl die Kirche über den Ursprung des Menschen aussagt, daß die Seele von Gott bei der Zeugung aus dem Nichts geschaffen wird, so lehrt sie dessen ungeachtet, daß jedes neugeborene Kind bereits sündhaft ist durch die Belastung der Erbsünde. Die ersten dogmatischen Aussagen zur Theorie der Erbsünde lassen sich in den Canones 1-3 (DS 222/224) der Synode von Carthago 418 n. Chr. nachlesen, die unter dem Einfluß des heiligen Augustinus in die Lehre der Kirche eingebracht wurden. Ihre umfassende Ausformung erfuhr jene Doktrin auf dem Konzil von Trient (1546). Das "Decretum de peccato originali" legt unmißverständlich fest: "Wenn einer erklärt, daß die Pflichtverletzung des Adam nur ihm allein und nicht dessen Nachkommenschaft geschadet habe, daß er die von Gott erhaltene Heiligkeit und Gerechtigkeit, die er verloren hat, nur für sich allein, nicht auch für uns verloren hat, oder daß jener Beschmutzte durch die Sünde des Ungehorsams den Tod und die Strafen des Körpers auf das ganze Menschengeschlecht übertragen (wörtlich ausgegossen) hat, nicht aber die Sünde, die der Tod der Seele ist, der sei verflucht." (DS 1512) Mit diesem Dogma wird lehramtlich festgelegt, daß alle Seelen durch die Sünde Adams automatisch sündig sind, da Adam als Stammvater der Menschheit gesündigt hat. Verflucht - Verfluchung, Bannfluch, auch Anathem(a) genannt, oder Exkommunikation bedeutet: "Ausstoßung eines Kirchengliedes aus der Gemeinschaft der Gläubigen mit näher bestimmten Wirkungen, die gesetzlich festgelegt sind." (Reallexikon für Antike und Christentum, Hrsg. Theodor Klauser, Bd. 7, S. 1, Stuttgart, 1969.) Der Exkommunizierte wird vom Abendmahl ausgeschlossen und verliert das Recht auf ein kirchliches Begräbnis. Im Todesfall zog der Bannfluch nach Auffassung der Kirche auch die ewige Höllenstrafe nach sich. "Seit dem Ende des 4. Jahrhunderts wird deutlich, daß die Exkommunikation ein Ausschluß von den kirchlichen Rechten, nicht eine Entlassung aus den kirchlichen Pflichten ist. Kaiser Friedrich II. knüpfte auf Drängen des Papstes 1220 an die Exkommunikation die Reichsmacht." (d. h. dem Exkommunizierten ging auch jeder Schutz der staatlichen Macht verloren, was ein nicht vollstrecktes Todesurteil bedeutete, d. Verf.). Im Hoch- und Spätmittelalter artete die Exkommunikation schließlich völlig aus (z. B.: Exkommunikation zur Erzwingung kirchlicher Geldforderungen, Exkommunikation von Toten und Tieren)." (H. Barion "Exkommunikation" in: Die Religion in Geschichte und Gegenwart, Hrsg. K. Galling, Bd. II, S. 829, Siebeck, Tübingen, 1958). Verständlicherweise wird heute der Bannfluch, wie aus Neuner-Roos, a.a.O. hervorgeht, meist übersetzt mit "der sei im Banne", "der sei ausgeschlossen", "der sei anathema". Man sollte aber wissen, daß der griechische Begriff "anathemtizein" verfluchen bedeutet. Daß der Bannfluch der Kirche heute nicht mehr die gravierenden Konsequenzen zur Folge hat wie im Mittelalter, liegt nicht am verstärkten Eindringen der göttlichen Liebe in die Herzen der Theologen, sondern ausschließlich an der Veränderung der äußeren Gegebenheiten seit der Epoche des Rationalismus und der Aufklärung.)

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