Kapitel 1: Persönliche Erlebnisse auf dem Gebiet der Geisterkundgebung

- 27 - 1. 3. 2 Ein Ordensmann als Spiritist Eine Angabe, die eines Abends durch den Bauernjungen meiner Pfarre als Sprechmedium gemacht wurde, erschien uns ganz unwahrscheinlich. Durch das Medium war nämlich gesagt worden, daß auch ein Pater aus dem benachbarten Benediktinerkloster sich an "Spiritistischen Sitzungen" beteilige, die in einer nicht weit entfernten Stadt abgehalten würden. Wir konnten uns nicht denken, daß ein Mönch in seinem Ordenshabit sich in einen spiritistischen Zirkel setze, da doch gerade die katholische Kirche eine so scharfe Gegnerin des "Spiritismus" ist. Eine Möglichkeit, die Wahrheit der Angabe nachzuprüfen, hatten wir nicht. Ihre Richtigkeit wurde jedoch bald auf eine andere Weise bestätigt. Es war nämlich gegen mich eine Anzeige wegen Teilnahme an spiritistischen Sitzungen bei meiner geistlichen Behörde eingereicht worden. Es kam eine Kommission, um mich über den Sachverhalt zu vernehmen. Das Verhör fand in der benachbarten Benediktinerabtei statt, wohin ich vorgeladen wurde. Bei diesem Verhör gab ich der Wahrheit gemäß an, daß ich derartigen Versammlungen beigewohnt und solche auch in meiner Pfarre veranstaltet hätte. Man hielt mir vor, daß es den Katholiken von Rom aus verboten sei, sich an spiritistischen Sitzungen zu beteiligen. Ich erklärte, daß mir ein solches Verbot nicht bekannt sei. Sollte es bestehen, so sei es mir unverständlich, daß ein Pater des Klosters, in dem wir uns augenblicklich befänden, ebenfalls an derartigen Sitzungen teilnehme. Ich machte diese Angabe nicht zu meiner Verteidigung, sondern bloß zu dem Zweck, um auf diese Weise feststellen zu können, ob tatsächlich ein Pater des Klosters an spiritistischen Sitzungen sich beteilige, wie es durch das Medium behauptet worden war. Der Vorsitzende der Untersuchungskommission bestritt mit großer Entrüstung meine Angabe und betonte, es sei vollständig ausgeschlossen, daß ein Pater in "spiritistische Zirkel" gehe. Schon sein Ordensgewand mache ihm dies unmöglich. Er müsse daher meine Behauptung als schwere Verleumdung zurückweisen. Ruhig entgegnete ich, daß ich jene Tatsache nicht erwähnt hätte, um dem Pater oder dem Kloster Unannehmlichkeiten zu machen. Man habe mir dies von anderer Seite mitgeteilt, und ich möchte diese Gelegenheit benützen, die Wahrheit der Angabe festzustellen. Sollte die mir gemachte Mitteilung sich als unwahr herausstellen, so würde ich für eine Richtigstellung Sorge tragen. Der Vorsitzende der Untersuchungskommission unterbrach nun mein Verhör und ging, wie ich annehme, zum Abt des Klosters. Nach einiger Zeit kam er mit sehr verlegener Miene zurück und bestätigte die Richtigkeit meiner Angabe. Als Entschuldigung fügte er hinzu, der betreffende Pater habe von dem Abt die Erlaubnis erhalten, spiritistische Sitzungen zu besuchen. So hatte sich also die Angabe des Mediums als richtig erwiesen.

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