Kapitel 2.2: Die Medien

- 22 - • Der Kontrollgeist läßt a u c h b ö s e Geister durch die Medien zu, damit die Anwesenden diese Geistwesen in ihrer Gesinnung und ihrem Tun k e n n e n l e r n e n und daraus die praktische Erfahrung sammeln, wie sie sich solchen Geistwesen gegenüber zu verhalten haben. • Mit Vorliebe läßt der Kontrollgeist s c h w e r l e i d e n d e G e i s t e r , die ziemlich guten Willens sind, in die Medien eintreten, um diesen Geistern die Möglichkeit zu geben, von den Anwesenden b e l e h r t und auf Gott hingewiesen zu werden. Es ist ein großes Werk der Nächstenliebe, das auf diese Weise die Teilnehmer an solchen Sitzungen ihren leidenden Geschwistern im Jenseits erweisen können. Manchmal erklärt der Kontrollgeist nachher den Zweck, weshalb die verschiedenen Geister zugelassen wurden. • Der Kontrollgeist kommt bei jeder Sitzung a l s e r s t e r mit einem auf Gott hinweisenden Gruß. Er ist der geistige Führer der Teilnehmer, ermahnt sie, warnt sie, tadelt sie, belehrt sie. Besonders eindringlich weist er sowohl während der Zeit der Ausbildung der Medien als auch später darauf hin, daß sie im Glauben an Gott und im Vertrauen auf ihn stets wachsen und fester werden müßten. • Je näher der Mensch innerlich seinem Gott kommt, um so größer ist seine Teilnahme an der von Gott kommenden Kraft. Um so größer und wunderbarer sind aber auch die Gaben, die er von Gott zum Nutzen seiner Mitmenschen erhält. Darum ist das Ziel einer jeden Sitzung, in der Gottes Geister verkehren: ' N ä h e r, m e i n G o t t , z u d i r ! ' Am Anfang der Ausbildung der Medien, wenn die ersten schriftlichen Kundgebungen aus dem Jenseits erfolgen, sind es gewöhnlich eure verstorbenen Angehörigen und Freunde, welche die Erlaubnis erhalten, mit euch in Verbindung zu treten, vorausgesetzt, daß sie selbst im Jenseits auf dem Wege zu Gott sind und nicht zu den bösen Geistern gehören. Auch sie ermahnen euch inständig zum Glauben an Gott und sagen euch immer wieder, daß ihr bei eurem Verkehr mit den guten Geistern auf dem rechten Wege seid. Sie drücken dabei oft ihr tiefes Bedauern aus, daß sie zu ihren Lebzeiten nicht auf diesen Weg aufmerksam gemacht worden sind. Im Verlauf der weiteren Ausbildung treten die verstorbenen Angehörigen und Freunde mit ihren Kundgebungen v o l l s t ä n d i g z u r ü c k, und hohe Geistwesen geben sich kund. • Die Voraussetzung muß jedoch erfüllt sein, daß die Teilnehmer innerlich an sich arbeiten und guten Willens sind. Ist bei einem Teilnehmer der gute Wille nicht oder nicht mehr vorhanden und bleiben wiederholte Ermahnungen der guten Geister bei ihm fruchtlos, so wird er auf Anordnung des 'Kontrollgeistes' von den Zusammenkünften ausgeschlossen. Das ist deswegen notwendig, weil er selbst nicht weiterkommt und für die anderen ein großes Hemmnis bedeutet. Denn a n i h n heften sich die bösen Geistwesen. Sie folgen ihm in die Sitzungen und üben ihren schlechten Einfluß in der mannigfachsten Weise auch auf die anderen Teilnehmer aus; ferner wird die Odkraft durch die Disharmonie, die er infolge seiner inneren Einstellung in die Gemeinschaft trägt, nachteilig beeinflußt. Alle Zusammenkünfte zum Zwecke der Verbindung mit der Geisterwelt, in denen nicht ein Geist Gottes die Aufsicht führt, gehören n i c h t zu den g o t t g e w o l l t e n. Mögen sie auch den rein äußerlichen Anstrich eines 'Gottesdienstes' an sich tragen, so ist doch die ganze Richtung, in der sich der Geisterverkehr dann bewegt, nicht die Richtung zu Gott. Es ist nicht ein Läutern und Höherführen des inneren Menschen. • Wo die von Gott gesetzte 'Kontrolle' f e h l t , da ist k e i n P l a t z für die Geister, die zum Dienst derer bestimmt sind, die das Heil erwarten sollen. Das Seelenheil der Teilnehmer ist der einzige Zweck der spiritualistischen Versammlungen.

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