Das Ansehen der Parapsychologie in der Öffentlichkeit und die Gegner alles Paranormalen

- 20 - Diese Verlautbarung wurde in gekürzter Form auch in der deutschen Presse abgedruckt, und kein Mensch hat sich hier (im Gegensatz zu Israel) öffentlich darüber aufgeregt. Ganz anders dagegen erging es Herrn Hockemeyer. Am 26. 3. 1997 drangen, während Herr Hockemeyer auf einer Auslandsreise war, drei Polizeibeamte in seine Berliner Wohnung ein, durchsuchten diese und beschlagnahmten eine Reihe von Unterlagen. Gleichzeitig eröffnete das Amtsgericht Koblenz gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung und Beleidigung. Schon vorher, am 27. 11. 1996, hatte die Grünen-Politikerin Jutta Dithfurt, die Tochter des Prof. Hoimar von Dithfurt, zusammen mit etwa 150 Teilnehmern in Darmstadt vor einer Esoterik-Buchhandlung eine Demonstration gegen Hockemeyer und sein Buch durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit wurden auch Franz Alt, C G. Jung und der Dalai Lama gleich mit angeprangert. Eine Woche später wurde auf Hockemeyer während einer Gruppenrückführung durch ein ebenerdiges, geschlossenes Fenster sogar geschossen. Am 2. 4. 1998 kam es vor dem Amtsgericht Neuwied zur Verhandlung wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Der Staatsanwalt beantragte ein Jahr Gefängnis und 5.000,- DM Geldstrafe. Das Urteil wurde am 4. 5. 1998 gesprochen und lautete 4.000,- DM Geldstrafe und Verbot des Buches Jedem das Seine. Hockemeyer ging in Berufung. Fünf Tage vor dem Prozeß in der zweiten Instanz wurde sein Auto in Berlin in Brand gesteckt und erlitt Totalschaden. Am 23. 5. 2000 fand der erste Verhandlungstag vor dem Landgericht in Koblenz statt. Herr Hockemeyer trug dabei u. a. vor: "Wenn ich in meinem Roman 'Jedem das Seine' auf neue Ergebnisse der Wissenschaft zurückgreife, so darf das nicht als Beleidigung aufgefaßt werden, denn mir geht es auf keinen Fall darum, jemanden zu beleidigen. Aber es geht darum, erweitertes neues Verständnis für unser Sein auf Erden darzustellen, also dem Sinn unseres Daseins auf Erden neue Richtungen und Erklärungsmöglichkeiten zu geben, wie sie sich aus den neuesten Reinkarnationsforschungen abzeichnen." Von solchen Einlassungen hat sich das Gericht in keiner Weise beeinflussen lassen. Das Urteil am 30.5.2000 lautete wiederum: 4.500,- DM Geldstrafe und Verbot des Buches. Die Urteilsbegründung enthielt u. a.: "Der Angeklagte kann sich nicht auf die Freiheit der Lehre und des Glaubens, Gewissens und Bekenntnisses berufen. Nach der grundgesetzlichen Wertordnung treten diese Freiheiten zurück hinter die Ehre und Menschenwürde anderer, die es zu achten gilt." Jetzt wissen wir es also: Das Karmagesetz - wenn es denn wirklich bestehen sollte - kann auf der ganzen Welt für jedermann gelten. Nur in Deutschland (aber nicht einmal in Israel) ist es in Bezug auf Juden durch Gerichtsbeschluß außer Kraft gesetzt. In Deutschland kann man jede Gotteslästerung aussprechen und verkünden, daß Soldaten Mörder sind. Das alles ist durch die Freiheit der Meinungsäußerung legitimiert. Aber wenn etwas gesagt wird, was Juden als unangenehm empfinden könnten, steht man wegen Volksverhetzung hier in Deutschland sehr schnell vor Gericht. Dabei möge man bedenken, daß das Karmagesetz in seiner strengen Form auch auf die Millionen Reichsdeutschen und Volksdeutschen Anwendung findet, die nach dem letzten Krieg bei Vertreibung, Zwangsarbeit und in Gefangenschaft um das Leben kamen.

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