Das Ansehen der Parapsychologie in der Öffentlichkeit und die Gegner alles Paranormalen

- 21 - Bei der Wiedergeburtslehre und dem Karmagesetz handelt es sich um ein religiöses Weltbild. Vor vierhundert Jahren gab es schon einmal Gerichtsprozesse, die damals ein astronomisches Weltbild betrafen, welches aus der Welt geschafft werden sollte. Es handelte sich seinerzeit um die Entdeckungen des Frauenburger Domherrn und Astronomen Nikolaus Kopernikus. (1473 - 1543). Dieser hatte das altertümliche geozentrische Weltbild durch das heliozentrische Weltbild ersetzt, d. h. er hatte erkannt, daß die Sonne der Mittelpunkt des Planetensystems ist und nicht die Erde. Das stand im Widerspruch zu dem, was die katholische Kirche als wahr ansah. Nun setzte sich 1613 der sehr berühmte italienische Mathematiker und Astronom Galileo Galilei (1564 - 1642) in einer Schrift über die Sonnenflecken für diese Lehre ein. Das trug ihm 1615/16 ein Verfahren vor dem Inquisitionsgericht in Rom ein. Dabei wurde durch Urteil die Kopernikanische Lehre insgesamt verboten und Galilei verboten, diese zu lehren oder zu verteidigen. Galilei hielt sich aber nicht daran, sondern veröffentlichte 1632 einen Roman, d. h. eine fiktive Erzählung, die er Dialoghi (Dialoge) nannte. In dieser diskutieren zwei Personen, ein Einfältiger und ein Gebildeter, über das kopernikanische Weltbild. Der Einfältige verteidigt das geozentrische Weltbild der Kirche, der Gebildete das heliozentrische Weltbild des Kopernikus. Sehr schnell kam Galilei 1632 wieder vor das Inquisitionsgericht und wurde zu Gefängnis von unbestimmter Dauer verurteilt. Außerdem mußte er am 22. Juni 1633 in einer feierlichen Sitzung des Heiligen Offiziums auf den Knien liegend der Kopernikanischen Lehre abschwören mit den Worten: "Ich schwöre ab, verwünsche und verfluche mit redlichem Herzen und nicht erheucheltem Glauben alle diese Irrtümer und Ketzereien, sowie überhaupt jeden anderen Irrtum und jede Meinung, welche der Heiligen katholischen und römisch-apostolischen Kirche entgegen sind; auch schwöre ich, in Zukunft weder mündlich noch schriftlich etwas zu sagen oder zu behaupten, was ähnlichen Verdacht der Ketzerei gegen mich begründen könnte; und sollte ich einen Ketzer oder der Ketzerei Verdächtigen kennen, so werde ich ihn dem Heiligen Offizium oder dem Inquisitor oder meinem Diözesanbischof anzeigen." Heutzutage braucht man in vergleichbaren Fällen zwar nicht mehr auf den Knien liegend einen Schwur abzulegen, aber ins Gefängnis kann man immer noch kommen, oder zumindest eine saftige Geldstrafe einstecken. Und ein Verbot wird wie bei Galilei auch ausgesprochen. * * * * * * *

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