Das Fortleben nach dem Tode

- 15 - 7. Möglichkeiten zur Fortführung der Informationsspeicherung und Informationsverarbeitung nach dem irdischen Ableben Die Speicherung der menschlichen Gedächtnisinhalte und der Persönlichkeitsstruktur muß nicht notwendigerweise ständig an unsere irdische Materie und an ein funktionsfähiges materielles Zentralnervensystem gebunden sein, wenn sie auch im irdischen Leben durch sie in Erscheinung treten. Nehmen wir einmal an, daß parallel zu unserem irdischen, materiellen Gedächtnis ein irgendwie geartetes Gedächtnis, also ein Informationsspeicher mit einem Informationsverarbeitungssystem vorhanden sei, das nicht an unsere irdische Materie gebunden ist. Stellen wir weiter vor, daß dieses System entweder in unserem irdischen Leben schon parallel zu unserem materiellen Gedächtnis die Informationen speichert oder aber sie im Augenblick des irdischen Ablebens übernimmt, und daß nach diesem Ableben eine weitere Informationsverarbeitung vielleicht in einer anders strukturierten Welt möglich ist. Wenn dabei die Eigenheiten der Persönlichkeitsstruktur weitgehend erhalten bleiben, müssen wir von einem persönlichen Überleben des irdischen, biologischen Todes reden, ganz gleich in welcher Art das Weiterleben und in welcher Umgebung es stattfindet. Was hat nun die Parapsychologie zu diesen zunächst hypothetischen Überlegungen zu sagen? Trägt sie zur Klärung der aufgeworfenen Fragen bei, ob und in welcher Form ein persönliches, geistiges Überleben des irdischen, biologischen Todes stattfindet? Die paranormale Erscheinung, über die zunächst gesprochen werden soll, hat den Namen "Austritt des Astralleibes" erhalten. Dieses Phänomen tritt manchmal auf, wenn bei gesunden, kranken oder geschwächten Personen das normale Bewußtsein beispielsweise durch Gehirnerschütterung, Narkose, körperliche Erschöpfung oder Drosselung der Luftzufuhr (beim Ertrinken) ausgeschaltet wurde. Manchmal wird das Phänomen auch im Zustand des sog. klinischen Todes (vorübergehender Herzstillstand) oder auch im Schlaf beobachtet. Von wenigen Personen kann es sogar absichtlich herbeigeführt werden. Bei solchen Zuständen wird von den betroffenen Menschen beobachtet und berichtet, daß sich im Augenblick des Eintritts der körperlichen Bewußtlosigkeit aus dem materiellen, irdischen Körper ein gleichartig oder ähnlich gestalteter, manchmal auch nicht bestimmbarer Körper löst, der aus einer uns unbekannten, unsichtbaren und physikalisch bisher nicht nachweisbaren Substanz besteht. Dieser Körper wird gewöhnlich mit dem Wort "Astralleib" bezeichnet. Während des sog. Austritts hat das "Ich" des betreffenden Menschen in dem Astralleib das volle Bewußtsein. Es kann durch die "Sinnesorgane" des Astralleibes die Umgebung wahrnehmen und den bewußtlosen, eigenen, materiellen, fleischlichen Körper als fremden Gegenstand liegen sehen. Es kann denken und beispielsweise seine besondere Lage erfassen, ist jedoch meist nicht imstande, sich seiner materiellen Umwelt irgendwie bemerkbar zu machen. In gewissem Umfang kann der Astralleib seinen Standort willkürlich verändern. Zu dem normalen, materiellen, jetzt bewußtlosen Körper besteht lediglich eine vom Kopf ausgehende Verbindung über einen dehnbaren, oft silbrig glänzenden, etwa fingerdicken Strang, der wegen seines Aussehens meist "silberne Schnur" genannt wird. Die Kenntnis dieses Stranges ist sehr alt. Er wird vermutlich als "silberne Schnur" bereits in der Bibel (Pred. 12, 6) erwähnt. Allerdings wird dieser Strang von vielen dem Austritt unterworfenen Personen nicht wahrgenommen, da sie auf das Ereignis im allgemeinen nicht vorbereitet sind, die ganze Angelegenheit meist in relativ kurzer Zeit vorübergeht und sie daher auf diese Einzelheit nicht ausreichend achtgegeben haben. Entsprechende Berichte werden sowohl in der älteren parapsychologischen Literatur (2; 32; 37; 41) als auch in der neueren parapsychologischen und medizinischen Literatur in großer Anzahl (39; 40; 56) aufgeführt. Das für unsere Betrachtungen Wesentliche an diesem Phänomen ist nun, daß die dem Austritt unterworfene Person durch den ausgetretenen Astralleib Informationen aufnehmen, verarbeiten und als Erinnerung in den materiellen Körper nach der Wiedervereinigung zurückbringen kann, obwohl das Gehirn und die materiellen, fleischlichen Sinnesorgane ausgeschaltet sind und selbst wenn diese nicht ausgeschaltet wären, von dem Standort des materiellen Körpers aus diese Information oft gar nicht hätten gewonnen werden können.

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