Die Geistige Heilung als religiöse Einwirkung zwischen dem göttlichen Bereich und den Menschen

- 4 - Die Geistige Heilung im Urchristentum Im Urchristentum wurde die Krankenbehandlung noch als religiöse Betätigung ausgeübt. So heißt es im Brief des Jakobus: Jakobus 5, 14 Ist jemand unter euch krank, so lasse er die Ältesten der Gemeinde zu sich kommen; diese sollen dann über ihm beten, nachdem sie ihn im Namen des Herrn mit Öl gesalbt haben. Alsdann wird das gläubige Gebet den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten, und wenn er Sünden begangen hat, wird ihm Vergebung zuteil werden. Die katholische Kirche hat diese Anweisung zum Sakrament der letzten Ölung umgewandelt, zu der ein Lexikon der katholischen Religion sagt: "In der letzten Ölung wird der dem Tode nahe Christ dazu geweiht, daß er in der freiwilligen Darbringung seines Lebens das häufig in der Eucharistie vollzogene Mitopfer mit Christus im eigenen Tod endgültig wahr mache. Wird in diesem Sakrament unter Umständen auch leibliche Gesundung bewirkt, so hat auch dann Gott das Opfer angenommen, in dem ja das Leben der Entscheidung Gottes überantwortet worden ist." Erst in neuerer Zeit hat die katholische Kirche aus diesem geistlichen Beistand für Sterbende durch Umbenennung in Krankensalbung auch eine Hilfe für nicht Sterbende gemacht. Sind in der katholischen Kirche noch Reste einer Geistigen Heilung vorhanden, so haben alle evangelischen und reformierten Kirchen nur in Sonderfällen derartiges aufzuweisen. Dagegen ist die Geistige Heilung in einigen christlichen Sekten und anderen christlichen Randgemeinschaften sehr stark vertreten, z. B. bei der Christlichen Wissenschaft und bei allen christlichen spiritistischen oder spiritualistischen Gemeinschaften, die es auf der ganzen Welt gibt. Sehr stark sind sie in Brasilien und in England vertreten. Allein London hat über 50 spiritualistische Gemeinden. Sie alle führen Heilungsgottesdienste durch, bei denen Heiler unter Anrufung Gottes göttliche Heilkräfte, meist unter Auflegung der Hände, in ihre kranken Gemeindemitglieder hineinleiten.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjI1MzY3