Paranormale Heilmethoden auf den Philippinen

- 67 - Ich habe sofort in Berlin angerufen und mit dem Richter gesprochen, der seinerzeit das Urteil ausgefertigt hatte. Er erinnerte sich sofort an den Fall und sagte mir, daß es gar nicht die Verwendung eines fremden Filmes betroffen habe, sondern daß es nur darum gegangen sei, daß das ZDF ein in der Zeitschrift "Spiegel" abgebildetes Photo gezeigt habe. Das aber hätte das Gericht als zulässig angesehen. • Oberbürgermeister Jockel Fuchs hatte mich also nur täuschen wollen, in der Hoffnung, daß ich den wirklichen Zusammenhang nicht erkennen und mich dann zufrieden geben würde. In einem weiteren Brief vom 10.01.1983 habe ich den Oberbürgermeister Jockel Fuchs auf den wirklichen Sachverhalt hingewiesen und meinen Brief mit folgenden Sätzen geschlossen: "Zur gesamten Tendenz des beanstandeten Querschnittfilmes noch folgende Anmerkungen: In der Politik ist es eine besonders verwerfliche aber beliebte Methode, um einen unbequemen Gegner moralisch zu vernichten, ihm sexuelle Verfehlungen anzudichten. Zuletzt machte von dieser Methode der polnische Staat in bezug auf Lech Walesa Gebrauch. Aber auch das ZDF hat durch den Mund von Prof. v. Ditfurth dieses Verfahren verwendet, indem es behauptete, daß der Heiler June Labo in der einen Hälfte seines Hauses ein Bordell betreibe. Auf meine Bitte hin hat der Direktor des Goethe-Instituts in Manila, Dr. G. Bretzler, die Angelegenheit an Ort und Stelle nachgeprüft. Er fand, daß die Behauptung des ZDF frei erfunden ist. Den tatsächlichen Sachverhalt können Sie den Anlagen 2 und 3 entnehmen. Weiter behauptet Prof. v. Ditfurth, daß der Heiler June Labo monatlich mindestens 1 Mio. DM steuerfrei verdiene. Wenn man einmal folgende viel zu hoch gegriffenen Zahlen zu Grunde legt: 15 Patienten je Stunde, 8 Stunden Heilung je Tag, 24 Tage Heilung im Monat um im Mittel 100,- DM Honorar je Behandlung, so ergibt das bei mir nur 288 000,- DM. Aber wer von den Fernsehzuschauern rechnet derartige Zahlen schon nach? Und die Behauptung "steuerfrei" ist doch auch nur frei erfunden. Auch der philippinische Staat braucht Geld und läßt das Einkommen von Sektenangehörigen nicht unversteuert. Wie übrigens die 'ausgebeuteten' Patienten über die Berichterstattung des ZDF denken, können Sie den Anlagen 3 und 4 entnehmen. Eines habe ich aus der Sendung "Querschnitt" und Ihrem Schreiben vom 2.12.1982 gelernt: Verleumdung und Rechtsbruch waren die Mittel des ZDF, um aus ideologischen Gründen einen materialistischen Aberglauben zu stützen. Nichts fürchten Sie daher mehr, als eine Gegendarstellung, welche die Haltlosigkeit Ihrer Behauptungen erweisen würde. Welch ein Abgrund tut sich da auf!" Und wie ist die Angelegenheit ausgegangen? Ich habe Strafanzeige wegen Urheberrechtsverletzung erstattet. Nach längerem Instanzen- und Beschwerdeweg wurde von der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz die Erhebung der öffentlichen Anklage mangels öffentlichen Interesses abgelehnt, weil der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus nicht gestört sei und eine Strafverfolgung kein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit sei. Damals war eine Urheberrechtsverletzung noch kein Offizialdelikt. Inzwischen ist das, wegen der Überhandnahme derartiger Vergehen, durch eine Gesetzesänderung anders geworden. Heute muß eine Raubkopierung von Amts wegen verfolgt werden.

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